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  • AutorenbildDaniel Föst

FÖST: Urteil gegen das Volksbegehren ist richtig

Aktualisiert: 9. Juni 2022

Der Bayerische Verfassungsgerichtshof hat das Volksbegehren "Sechs Jahre Mietenstopp" für unzulässig erklärt. Dazu erklärt der Landesvorsitzende der FDP Bayern sowie bau- und wohnungspolitische Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion Daniel Föst:


"Dieses Urteil ist ein wichtiges Signal nach Karlsruhe und Berlin. Ein staatlicher Preisdeckel für Wohnungen wäre eine Katastrophe. Der Wohnungsmangel und die steigenden Wohnkosten sind kein Markt-, sondern Staatsversagen. Nur wenn wir mehr, schneller und günstiger bauen, wird Wohnen wieder bezahlbar. Ein ausreichendes Angebot ist der beste Mieterschutz. Die Normenkontrollklage von FDP und Union gegen den Berliner Mietendeckel muss jetzt zügig verhandelt werden. Die Bürger erwarten Rechtssicherheit. Das bayerische Urteil zeigt auch, dass unser Rechtsstaat stärker ist als linker Populismus."

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